Ich streite für Sie.

Als ich im Juni 2007 meine Kanzlei als Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof gründete, konnte ich auf fünfzehn Jahre forensische Tätigkeit als Mitarbeiter eines beim Bundesgerichtshof zugelassenen Kollegen sowie daneben seit 1998 in eigener Sozietät zurückblicken. Seither habe ich meine Mandanten in tausenden Verfahren vor allen Zivilsenaten des Bundesgerichtshofs vertreten. Aufgrund des kontinuierlichen Wachstums meiner Kanzlei unterstützen mich mittlerweile mehrere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bei der Betreuung der revisionsrechtlichen Mandate, die ihrerseits teilweise jahrzehntelange revisionsrechtliche Erfahrung besitzen. Daneben bin ich bemüht, besonders begabten jungen Kollegen die Möglichkeit zu bieten, neben der Anfertigung ihrer Dissertation ihr ausgewiesenes Fachwissen in die Betreuung revisionsrechtlicher Mandate einzubringen.

Vier-Augen-Prinzip

Während Gesetzgeber und Rechtsprechung von dem beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt zu Recht erwarten, dass er das Zivilrecht in seiner ganzen Breite und Tiefe beherrscht, sind die in meiner Kanzlei tätigen Kollegen – teils als Fachanwalt, teils aufgrund langjähriger beruflicher oder wissenschaftlicher Tätigkeit – auf bestimmte Fachgebiete spezialisiert, in denen sie mir bei der Bearbeitung der entsprechenden revisionsrechtlichen Mandate zur Seite stehen. Aufgrund dieses Vier-Augen-Prinzips ist in allen in die Zuständigkeit der Zivilsenate des Bundesgerichtshofs fallenden Materien gewährleistet, dass meine revisionsrechtliche Expertise und das materiell-rechtliche Spezialwissen der mich bei der Betreuung der Mandate unterstützenden Mitarbeiter im Dienste meiner Mandanten zum bestmöglichen Ergebnis zusammenwirken. 

Kollegiale Zusammenarbeit

Besonders wichtig ist mir die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Kollegen, die den Prozess in den Tatsacheninstanzen betreut haben und regelmäßig das Mandat vermitteln. Ein Schriftsatz gelangt erst dann an den Bundesgerichtshof, wenn er im Einzelnen mit den Kollegen – sei es schriftlich, sei es telefonisch, sei es auf Wunsch auch in einer persönlichen Besprechung – abgestimmt werden konnte.

Seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof arbeite ich auf diese Weise mit zahlreichen Kollegen aus Kanzleien aller Größenordnungen, aber auch aus Rechtsabteilungen großer Unternehmen dauerhaft zusammen. Die Zufriedenheit meiner Mandanten und der sie betreuenden Kollegen spiegelt sich seit Jahren in entsprechenden Umfragen der Fachpresse wider. Besonders gerne überzeuge ich Kollegen, die bisher noch nicht mit meiner Kanzlei zusammengearbeitet haben, von unserer revisionsrechtlichen Expertise.

Auf Wunsch berate ich schließlich in größeren Zivilprozessen auch bereits in den Tatsacheninstanzen in Zusammenarbeit mit den prozessführenden Kollegen im Hinblick auf eine etwa erforderlich werdende Revisionsinstanz oder nehme zu einzelnen komplexen Rechtsfragen gutachterlich Stellung.

Materiell-rechtliche Schwerpunkte

Inhaltliche Schwerpunkte meiner revisionsrechtlichen Tätigkeit beim Bundesgerichtshof bilden im Hinblick auf meine Mandantenstruktur vor allem Streitigkeiten aus dem Bankrecht, dem Kapitalanlagerecht, dem Gesellschaftsrecht, dem Insolvenzrecht, dem Haftungsrecht der freien Berufe, insbesondere auch dem Arzthaftungsrecht, dem Amtshaftungsrecht, dem Energierecht, dem Kartellrecht und dem Erbrecht. Daneben übernehme ich aber häufig auch Mandate aus allen anderen Zuständigkeitsbereichen der Zivilsenate des BGH, wie etwa aus dem Baurecht, dem gewerblichen wie privaten Mietrecht, dem Grundstücksrecht, dem Wettbewerbsrecht, dem Verkehrsrecht oder dem Urheberrecht. Einen weiteren Schwerpunkt meiner Tätigkeit bildet die Vertretung von Unternehmen in Verfahren nach dem Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz (KapMuG) 

Schiedsrichterliche Tätigkeit

Neben meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof bin ich in den letzten Jahren vielfach auch als – meist parteibenannter – Schiedsrichter in Schiedsverfahren nach verschiedenen Schiedsgerichtsordnungen tätig geworden, wobei den Schwerpunkt Post-M&A-Streitigkeiten bildeten. Auch hier stehe ich aber in allen relevanten Bereichen des Zivilrechts für eine schiedsrichterliche Tätigkeit zur Verfügung.